Kirchenvorstand
gewählt an der Kirchgemeindeversammlung Frühjahr 2008
Ruth Kessler - Michael
Präsidentin
Brigitte Büchel - Delapraz
Aktuarin
Dr. Ulrich Daum
Kassier
Susanne Schatzmann - Burgherr
Vertreterin im Kolloquium Herrschaft - Fünf Dörfer
Kinder-, Jugend-, und Familienarbeit
vakant (verantwortlich: Präsidentin Ruth Kessler - Michael)
Musik, Kontaktperson für Organisten, Kirchenreservation und Kollekten
Martina Clopath - Schwarz
Stellvertreterin
Christina Risch - Lütscher
Stellvertreterin
Zuständigkeit und Aufgaben
laut Kirchgemeindeordnung Art. 14
1 Der Kirchgemeindevorstand ist das vollziehende Organ der Evangelisch - Reformierten Kirchgemeinde Haldenstein.
2 Er wahrt und fördert das kirchliche Leben in der Gemeinde.
In seine Zuständigkeit fallen insbesondere:
a. Vorbereitung der Geschäfte der Kirchgemeindeversammlung
b. Vollzug der Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
c. Vorbereitung der Pfarrwahl und Mitteilung an den Kirchenrat
d. Anordnung einer möglichst ausreichenden Provision bei Pfarrvakanzen, sofern nötig in Zusammenarbeit mit dem Kolloquium
e. Aufsicht über den Religions- und Konfirmandenunterricht sowie Entscheid über die Zulassung zur Konfirmation in Zweifelsfällen
f. Unterstützung und Beaufsichtigung der kirchlichen Beauftragten in ihrer Tätigkeit
g. Aufsicht über die Führung des Pfarr- und Kirchgemeindearchivs
h. Verwaltung des Kirchgemeindevermögens und Instandhaltung der Gebäude der Kirchgemeinde
i. Mitwirkung beim Vollzug der landeskirchlichen Erlasse
k. Berichterstattung über die Tätigkeit der landeskirchlichen Behörden zuhanden der Gemeindeglieder
l. Beschlussfassung über einmalige finanzielle Aufwendungen bis Fr. 4000.– und wiederkehrende Aufwendungen bis zu Fr. 1000.–
m. Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen.
gewählt an der Kirchgemeindeversammlung Frühjahr 2008
Ruth Kessler - Michael
Präsidentin
Brigitte Büchel - Delapraz
Aktuarin
Dr. Ulrich Daum
Kassier
Susanne Schatzmann - Burgherr
Vertreterin im Kolloquium Herrschaft - Fünf Dörfer
Kinder-, Jugend-, und Familienarbeit
vakant (verantwortlich: Präsidentin Ruth Kessler - Michael)
Musik, Kontaktperson für Organisten, Kirchenreservation und Kollekten
Martina Clopath - Schwarz
Stellvertreterin
Christina Risch - Lütscher
Stellvertreterin
Zuständigkeit und Aufgaben
laut Kirchgemeindeordnung Art. 14
1 Der Kirchgemeindevorstand ist das vollziehende Organ der Evangelisch - Reformierten Kirchgemeinde Haldenstein.
2 Er wahrt und fördert das kirchliche Leben in der Gemeinde.
In seine Zuständigkeit fallen insbesondere:
a. Vorbereitung der Geschäfte der Kirchgemeindeversammlung
b. Vollzug der Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
c. Vorbereitung der Pfarrwahl und Mitteilung an den Kirchenrat
d. Anordnung einer möglichst ausreichenden Provision bei Pfarrvakanzen, sofern nötig in Zusammenarbeit mit dem Kolloquium
e. Aufsicht über den Religions- und Konfirmandenunterricht sowie Entscheid über die Zulassung zur Konfirmation in Zweifelsfällen
f. Unterstützung und Beaufsichtigung der kirchlichen Beauftragten in ihrer Tätigkeit
g. Aufsicht über die Führung des Pfarr- und Kirchgemeindearchivs
h. Verwaltung des Kirchgemeindevermögens und Instandhaltung der Gebäude der Kirchgemeinde
i. Mitwirkung beim Vollzug der landeskirchlichen Erlasse
k. Berichterstattung über die Tätigkeit der landeskirchlichen Behörden zuhanden der Gemeindeglieder
l. Beschlussfassung über einmalige finanzielle Aufwendungen bis Fr. 4000.– und wiederkehrende Aufwendungen bis zu Fr. 1000.–
m. Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen.